29.03.2024
Die Hamburger Bürgerschaft wird vorerst nicht über ein Landesantidiskriminierungsgesetz debattieren (Hamburg, 13.2.2015)

»Es geht um Förderung der Wertschätzung von Vielfalt«

Hamburg: Linksfraktion bringt Entwurf für neues Landesantidiskriminierungsgesetz ein. Ein Gespräch mit Metin Kaya Interview: Kristian Stemmler

Nach Berliner Vorbild hat die Hamburger Fraktion der Partei Die Linke in der Bürgerschaft einen Entwurf für ein Landesantisdiskriminierungsgesetz, kurz LADG, eingebracht. Wozu wird ein solches Gesetz benötigt?

Auf Bundesebene gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, das von Diskriminierung betroffene Menschen primär gegenüber Arbeitgebern und Privatpersonen schützt, also in den Privatrechtsverkehr eingreift. Das AGG bietet aber keinen Schutz vor Diskriminierung in öffentlicher Verwaltung, in öffentlichen Institutionen. Diskriminierung und Rassismus finden auch in Hamburg nicht nur auf der Straße statt, sondern genauso bei der Polizei, im Bildungsbereich, im öffentlichen Dienst, in öffentlichen Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Bereiche sind aber Ländersache, können deshalb von Bundesland zu Bundesland variieren, weshalb hier zur Zeit kein einheitliches Bundesgesetz Anwendung findet.

Berlin hat nun als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Darin geht es um den Schutz von Personen vor Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Institutionen. Außerdem wurde eine Beweislastumkehr eingeführt. Das heißt, nicht die von Diskriminierung betroffene Person, sondern die öffentliche Stelle oder Mitarbeiter der jeweiligen öffentlichen Stellen müssen ihre Ungleichbehandlung oder diskriminierendes Handeln nachvollziehbar begründen. Ferner wird Menschen, die Diskriminierung erfahren, Rechtsschutz durch Verbände gewährt.

Um welche Fälle von Diskriminierung und welche Lebensbereiche geht es?

Es handelt sich um unmittelbare und mittelbare strukturelle Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Aussehens, der Hautfarbe, Religion, des sozialen Status, der sexuellen oder geschlechtlichen Identifikation, der Behinderung, des Alters, des Körpergewichts etc., im öffentlich-rechtlichen Handeln. Das heißt in öffentlichen Institutionen oder in der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel in Behörden, Bildungseinrichtungen, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Justiz, Polizei, im öffentlichen Dienst oder Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist.

Wie muss man sich das geplante Verfahren vorstellen? Wohin soll sich zum Beispiel jemand wenden, der sich durch eine Polizeikontrolle diskriminiert fühlt?

Im Gesetzentwurf haben wir die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beim Hamburger Senat verlangt. Diese Stelle soll unter anderem für die von Diskriminierung ausgehenden Gefahren sensibilisieren und Vorschläge für Präventionsmaßnahmen erarbeiten, Prozesse bündeln und Antidiskriminierungsmaßnahmen koordinieren. In öffentlichen Institutionen sollen entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet werden. Betroffene können sich aber auch an Verbände wenden.

Glauben Sie, dass durch ein solches Gesetz diskriminierendes Verhalten bekämpft werden kann?

Wir sind uns bewusst, dass ein Gesetz allein Diskriminierung und Rassismus nicht verhindern wird. Es geht um einen Prozess zur Förderung der Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Es geht um Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung als durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der öffentlichen Stellen. Dienstkräfte, insbesondere die mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion, sollen verpflichtet werden, sich in dieser Hinsicht fortzubilden und zu qualifizieren.

In Berlin hat die »rot-rot-grüne« Koalition ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. In Hamburg wollten SPD und Grüne im zuständigen Ausschuss nicht einmal darüber debattieren. Wie erklären Sie sich diese Verweigerungshaltung?

Wir können nicht nachvollziehen, warum Parteien, die in Berlin ein solches Gesetz beschlossen haben, sich in Hamburg so vehement sogar gegen eine Überweisung an entsprechende Ausschüsse gewehrt haben. Wie SPD und Grüne sich hier verhalten, ist völlig unverständlich.

Metin Kaya ist Sprecher für Migration und interkulturelles Zusammenleben der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft

Dieses Interview ist am 12. April 2021 in der Tageszeitung junge Welt erschienen.

Bildquelle: junge Welt

Metin Kaya

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)

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