19.04.2024

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Hamburg

Von den 1,8 Millionen Menschen, die in Hamburg leben, ist ein großer Teil von Diskriminierung betroffen – auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht anders aussieht: Menschen werden auch in Hamburg tagtäglich aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihres sozialen Status, ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, ihres Alters oder anderer Gründe benachteiligt. Chancengleichheit, die einen der Grundpfeiler unserer Gesellschaft bilden sollte, wird dadurch nachhaltig verhindert. Hinzu kommt: In den wenigsten Fällen hat Diskriminierung Konsequenzen für Individuen und Institutionen, die sie verüben. Diese Situation liegt auch an dem bisher ungenügenden Rechtsschutz für von Diskriminierung Betroffene. Hier muss der Senat handeln, um den Diskriminierungsschutz auch in öffentlichen Institutionen der Hansestadt Hamburg angemessen zu verankern. Bestehende Schutzlücken im Bereich öffentlich-rechtlichen Handelns können durch ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz geschlossen werden. Ziel muss sein, das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durchzusetzen.

Die Verabschiedung eines solchen Landesantidiskriminierungsgesetzes ist in Berlin bereits erfolgt. Ihr ging ein langer Prozess der Abstimmung parteipolitischer und außerparlamentarischer Akteure/-innen voraus, welcher im ersten LADG der Bundesrepublik mündete. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat den Berliner Vorstoß in ihrem letzten Bericht deutlich gelobt. Hamburg sollte sich jetzt auf den Weg zu einem eigenen Antidiskriminierungsgesetz machen. Dabei ist von Vorteil, dass bereits viel politische Abstimmung während des Prozesses hin zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz erfolgt ist: Der Weg ist geebnet. Der Rechtsschutz erstreckt sich jetzt in Berlin auch auf staatliches Handeln, was in jedem Fall notwendig ist. Die Befürchtungen, staatliche Stellen würden infolge eines Landesantidiskriminierungsgesetzes mit Klagen überschüttet, sind nicht eingetreten. Vielmehr müssen Betroffene weiter unterstützt werden, ihr Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung einzufordern.

In Hamburg gab es in der Vergangenheit bereits Bemühungen, die Antidiskriminierungspolitik des Senats besser aufzustellen. Allerdings gibt es weiter Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht, wie auch der Senat in der Evaluation der Antidiskriminierungsstrategie (Drs. 21/20066) feststellt: So fehlten einerseits bisher wichtige Diskriminierungsmerkmale im Antidiskriminierungsrecht und andererseits sei Diskriminierung durch staatliches Handeln bisher unzureichend abgedeckt. Eine Politik der Chancengleichheit müsste also rechtlich besser verankert werden, wenn sie funktionieren solle. Deshalb sollte sich auch Hamburg dem Prozess zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz öffnen und diesen Weg beginnen.

Mit diesem Antrag reicht die Fraktion DIE LINKE einen Entwurf für ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz ein (siehe Anlage). Dieser Entwurf soll den Diskussionsprozess über ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz starten. Er basiert nicht nur auf dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, welches ein gemeinsames Produkt verschiedener politischer Akteure/-innen war, er basiert außerdem auf Empfehlungen von Beratungsstellen und Betroffenenorganisationen, die seit Jahrzehnten in diesem Bereich arbeiten und aus eigener Erfahrung wissen, welche Bedarfe es gibt und wie sie juristisch gedeckt werden können. Hamburger Verbände sind zu diesem Entwurf von uns angehört worden und haben ihre Standpunkte einge-bracht. Derweil ist klar, dass bestimmte im Gesetzesentwurf genutzte Begriffe, wie zum Beispiel der des sozialen Status, einer näheren Erläuterung bedürfen. Ebenso im weiteren Prozess zu definieren wäre der zeitliche Rahmen für eine Umsetzung der Maßnahmen zur antirassistischen und diskriminierungskritischen Bildung und Aneignung von Diversity-Kompetenz. Auch zu diesen Zwecken sollten im weiteren Prozess Experten/-innen angehört und ein breiteres Partizipationsverfahren etabliert werden.

Dieser Entwurf soll den Beginn eines Prozesses als ein abschließendes Produkt darstellen. Für den weiteren Verlauf sollte der Entwurf im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung und in weiteren Ausschüssen der Hamburgischen Bürger-schaft beraten werden, um spezifische Fragestellungen zu besprechen und zu klären. Experten-/-innen-Anhörungen in den Ausschüssen sollten dies unterstützen. Derweil bleibt auch die Einbeziehung der Hamburger Zivilgesellschaft für das weitere Vorgehen von großer Bedeutung, denn ein Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz braucht die Expertise derer, die sich in Hamburg auch außerparlamentarisch für eine Politik der Chancengleichheit engagieren.

Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. Vorschläge für einen breit angelegten Beteiligungsprozess an der Entwicklung eines Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetzes sowohl zivilgesellschaftlichen Akteuren/-innen wie auch den Bürgern/-innen zu unterbreiten und diese in den Beteiligungsprozess miteinzubeziehen,

2. die zuständigen Ausschüsse der Bürgerschaft zu beteiligen und den Prozess nach Ziffer 1. im Einvernehmen mit diesen durchzuführen,

3. dabei auch auf außerparlamentarische Expertise zurückzugreifen. 4. der Bürgerschaft halbjährlich Bericht zu erstatten, erstmalig zum 30.06.2021

Hier geht es zum Antrag

Metin Kaya

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)

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