05.10.2024

Infrastruktur für Betroffene von Gewalt und Diskriminierung stärken, Rassismus benennen und bekämpfen

Nach wie vor gibt es keine Landesantidiskriminierungsstelle in Hamburg, nach wie vor hangeln sich Beratungsstellen durch projektbezogene Förderungen von Projektzeitraum zu Projektzeitraum. Struktureller und institutioneller Diskriminierung durch zeitlich begrenzte Projektmaßnahmen begegnen zu wollen, ist unangemessen. Strukturelle Probleme benötigen strukturelle Antworten.

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Entlastungspaket für den Amateursport: Gerade für kleinere Vereine reichen die Hilfen nicht aus

Ein Entlastungspaket in Höhe von neun Millionen Euro für Sportvereine und -verbände, um die gestiegenen Energiepreise zu deckeln haben heute der für Sport zuständige Senator Andy Grote und Finanzsenator Andreas Dressel angekündigt.

Dazu Metin Kaya, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir begrüßen das Hilfspaket zur Unterstützung des Hamburger Amateursports und der Verbände. Neun Millionen Euro reichen allerdings bei Weitem nicht aus, um alle Vereine ausreichend abzusichern. Gerade für kleinere Vereine stellt dieses Hilfspaket nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Wir müssen aber mehr tun: Wir müssen dringend Vereinen, die in der Coronapandemie ins Straucheln geraten sind, wieder auf die Beine zu helfen. […]“

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Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Hamburg

Von den 1,8 Millionen Menschen, die in Hamburg leben, ist ein großer Teil von Diskriminierung betroffen – auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht anders aussieht: Menschen werden auch in Hamburg tagtäglich aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihres sozialen Status, ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, ihres Alters oder anderer Gründe benachteiligt. Chancengleichheit, die einen der Grundpfeiler unserer Gesellschaft bilden sollte, wird dadurch nachhaltig verhindert. Hinzu kommt: In den wenigsten Fällen hat Diskriminierung Konsequenzen für Individuen und Institutionen, die sie verüben. Diese Situation liegt auch an dem bisher ungenügenden Rechtsschutz für von Diskriminierung Betroffene.

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Covid-19-Pandemie trifft ohnehin schon benachteiligte Bevölkerungsgruppen stärker

Die Covid-19-Pandemie trifft ohnehin schon benachteiligte Bevölkerungsgruppen stärker – das gilt auch für Betroffene mit Migrationsgeschichte. Metin Kaya, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, sagt: „Aus anderen Ländern gab es schon im Sommer 2020 Berichte von Krankenhauspersonal darüber, dass sich People of Colour häufiger mit dem Coronavirus infizierten als weiße Personen.“ Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte daher schon im Juni 2020 eine schriftliche kleine Anfrage an den Senat dazu gestellt, welche Daten von Infizierten erhoben wurden (Drucksache 22/558).

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Interfraktioneller Antrag: Rentenansprüche für zugewanderte Jüdinnen und Juden sichern

Seit der Aufnahme von rund 2,5 Millionen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aus den ehemaligen Staaten der UdSSR sind 30 Jahre vergangen. Sie wurden im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes aufgenommen. Während ihre Beschäftigungszeiten in den ehemaligen Staaten der UdSSR für die Rentenberechnung gemäß dem Fremdrentengesetz anerkannt wurden, gilt dieses Gesetz nicht für die mehr als 200.000 zugewanderten Jüdinnen und Juden, die als „Kontingentflüchtlinge“ behandelt werden. Insbesondere bei älteren Menschen war damit die Altersarmut programmiert.

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