28.03.2024

Interfraktioneller Antrag: Rentenansprüche für zugewanderte Jüdinnen und Juden sichern

Seit der Aufnahme von rund 2,5 Millionen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aus den ehemaligen Staaten der UdSSR sind 30 Jahre vergangen. Sie wurden im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes aufgenommen. Während ihre Beschäftigungszeiten in den ehemaligen Staaten der UdSSR für die Rentenberechnung gemäß dem Fremdrentengesetz anerkannt wurden, gilt dieses Gesetz nicht für die mehr als 200.000 zugewanderten Jüdinnen und Juden, die als „Kontingentflüchtlinge“ behandelt werden. Insbesondere bei älteren Menschen war damit die Altersarmut programmiert.

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